Kosten

Für die Kostenübernahme einer ambulanten Psychotherapie ergeben sich – abhängig von Ihrer Krankenkasse – mehrere Möglichkeiten. Wenn Sie sich für die tiefenpsychologisch fundierte psychotherapeutische Behandlung bei mir entscheiden, werde ich Sie gerne über das weitere Vorgehen aufklären. Über die folgenden Rubriken können Sie sich gerne auch vorab schon einen Überblick verschaffen. 

Bitte beachten Sie, dass die Kosten für das Erstgespräch privat zu tragen sind. Denn es ist mir besonders wichtig, dass wir uns vorab kennenlernen und erst daraufhin entscheiden, ob wir die weiteren Schritte in Ihrer Therapie gemeinsam gehen möchten.

Ihre private Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten einer ambulanten Psychotherapie, die von approbierten Psychotherapeut:innen durchgeführt wird. Die Form der Kostenübernahme wird aber sehr unterschiedlich gehandhabt. Bitte klären Sie daher mit Ihrer Versicherung vorher ab, wie die Rahmenbedingungen für Psychotherapie in Ihrem Tarif sind. Ihre Krankenkasse wird Ihnen sofort die erforderlichen Formulare zuschicken. Dann können wir gemeinsam, gemäß den Satzungen Ihrer Krankenversicherung, die Psychotherapie beantragen.

Da ich eine Privatpraxis führe, behandle ich gesetzlich Krankenversicherte nach dem Kostenerstattungsprinzip gemäß § 13.3 SGB V.

Sollten Sie die Kostenerstattung in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie vor Ihrer Krankenkasse belegen können, dass Sie erfolglos nach einem Behandlungsplatz bei Psychotherapeut:innen mit einem Kassensitz gesucht haben. Dafür führen Sie ein Protokoll, welches Name, Kontaktdaten, Datum des Kontakts und ggf. Wartezeit enthält. Parallel können Sie Ihre Krankenkasse auch um Vermittlung von Psychotherapeut:innen mit freien Kapazitäten bitten.

Lassen sie sich von Ihrem Psychiater oder Hausarzt eine sogenannte Dringlichkeitsbescheinigung ausstellen, d. h. dass eine Psychotherapie für Sie jetzt notwendig und unaufschiebbar ist.

Sobald diese Unterlagen vorliegen, hat ein Antrag auf Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren bei Ihrer Krankenkasse Chance auf Bewilligung.

Mehr Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie in der Infobroschüre der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) oder hier.

Wenn Sie aus bestimmten Gründen die Kosten für die Psychotherapie selbst tragen möchten, gilt für Sie, wie bei Privatversicherten, die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) als Honorargrundlage. Es wird der 2,8-fache Satz in Rechnung gestellt. Dies entspricht bei der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie derzeit 112,61€ Euro pro Sitzung à 50 Minuten.

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